Herbstliche Stimmung unter der mit Reben
bewachsenen Pergola vor dem Haus von Heini Kohler.
Der Vorgarten der Familie Biri mit besonders
schmucker Fassade wie vor über 100 Jahren.
Die Nutzungsplanung als Grundlage des Ortsbildschutzes
Fast verdeckt liegt das kleine einstige Bauerndorf in der Landschaft. Die Umgebungsbereiche um den alten Ortskern sind kaum durch Wohnbauten verbaut. Dies ist zum einen auf die periphere Lage auf den Jurahügeln des Bözbergs abseits der wichtigen Durchfahrtsstrassen zurückzuführen. Die Ortsteile Gallenkirch und Linn sind erst seit 1988 mit einer Busverbindung ans öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Das führt zwangsläufig zu einem geringeren Siedlungsdruck. Es ist jedoch auch einer umsichtigen Zonenplanung zu verdanken, dass sich die Gemeinde als authentisches Bauerndorf und ohne den üblichen «Speckgürtel» an Einfamilienhäusern in die Landschaft einfügt. Wie üblich war auch in Linn für den Erhalt des Ortsbilds die Nutzungsplanung massgebend. Die Nutzungsplanung ist für die Grundeigentümer verbindlich und definiert die baulichen Möglichkeiten.
In der Zonenplanung von 1997 wurde ein gewichtiger Teil der Wohnzone von insgesamt 2.5 ha wieder ausgezont und der Landwirtschaftszone zugewiesen. Für die Sicht auf die äussere Silhouette des Dorfes war dies ein sehr wichtiger Entscheid. Dadurch konnte die ursprüngliche Sicht aus Norden auf den alten bäuerlichen Ortskern erhalten bleiben.
Die neuen Einfamilienhäuser, welche basierend auf dem Bebauungsplan entstanden sind, fügen sich relativ dezent in die Hangtopografie und konkurrieren aufgrund der kleinmassstäblichen Bebauung den historischen Ortskern nicht übermässig. Bereits vor Inkraftsetzung des neuen Bebauungsplans konnte bei der Bevölkerungsentwicklung mit dem Zuzug von jungen Familien eine Trendumkehr eingeläutet werden. 1989 wurde der hundertste Einwohner auf dem Dorfplatz mit einem Apero gefeiert – in den folgenden Jahren stiegen die Bevölkerungszahlen zeitweise auf über 130 an.
Das stattliche Haus von Heini Kohler mit einem gemauerten Ökonomieteil stammt von 1799 und steht unter kommunalem Schutz.
Geringe Bautätigkeit – ein Glücksfall für Linn
In Linn gab es in der Nachkriegszeit im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden kaum Bautätigkeit. So sind in der Nachkriegszeit bis Ende der achtziger Jahre abgesehen eines neuen Schul- und Lehrerhauses keine wesentlichen neuen Gebäude entstanden. Es ist unbestreitbar, dass dies für das Ortsbild von Linn ein Glücksfall war. Gerade auch deshalb konnte Linn in seiner Ursprünglichkeit erhalten bleiben, wie nur wenige andere Aargauer Orte. So konnte das typische Phänomen eines sich ausdehnenden Siedlungsteppichs, aufgrund der Baukonjunktur in dieser Zeit vermieden werden. Die geringe Bautätigkeit bildete sich ab in den Bevölkerungszahlen. Die Bevölkerungszahlen waren seit 1850 durch einen stetigen Rückgang geprägt. Im Jahr 1850 zählte man 171 Einwohner. 1970 waren es noch knapp die Hälfte, nämlich 90 Einwohner. Davon waren zwei Drittel über 60 Jahre alt. Der Gemeinderat war in Sorge angesichts dieser Überalterung und wollte unbedingt den Schulstandort erhalten. Es ist deshalb gut nachvollziehbar, dass der Gemeinderat der Meinung war, dass zur Erhaltung der Lebensfähigkeit der Gemeinde eine gewisse Entwicklung nötig sei. Aus diesem Grunde wurde eine neue Wohnzone geschaffen und diese 1988 mittels eines Bebauungsplans entwickelt. Durch eine etappierte Entwicklung des Gebiets und Gestaltungsvorschriften sollte die Bebauung in geordnete Bahnen gelenkt werden.
Ausschnitt aus dem AGIS des Kantons mit rot markiert den Auszonungen von 1997. Sichtbar sind auch die später im Text erwähnten Bereiche für Kleinbauten mit schwarzer Schraffur (Quelle: AGIS)
Das ehemalige Linner Michhüsli am Dorfplatz in Linn, in dem bis am 1. August 1998 noch Milch angenommen wurde.
Das Dorf in der Juralandschaft
Das kleine Bauerndorf liegt als kompakte Siedlung in der weitgehend unverbauten Juralandschaft und schmiegt sich sanft über eine Wiesenmulde an den Fuss des Nordhangs des Linnerberges. Die Siedlung fügt sich als bäuerliches eingassiges Strassendorf charakteristisch in die Landschaft; die weitgehend geschlossenen Dächer der Bauernhauszeile prägen das äussere Erscheinungsbild. Dass die äussere Silhouette auf den Ortskern mit der eindrücklichen Dachlandschaft so gut erhalten bleiben konnte, hat Gründe. Bei der Zonenplanrevision von 1997 wies der Regierungsrat die Gemeinde an, die Flächen auf der Rückseite der Bauernhauszeile vor der Überbauung durch freistehende Hauptbauten mit planerischen Mitteln zu schützen und intervenierte mit folgender Argumentation: «Dies würde den in hohem Masse schutzwürdigen, weitgehend erhaltenen Strassendorfcharakter zerstören.»
Im Bauzonenplan von 1997 wurde ein Teil dieser Fläche ausgezont und die restlichen Flächen mit einer Zone überlagert, in welcher gemäss Bauordnung «nur Klein- und Anbauten sowie betriebsnotwendige Bauten erstellt werden dürfen». Dank diesen Massnahmen ist die harmonische Einbettung des Bauerndorfes in die Landschaft erhalten geblieben.
Auf den unverbauten Wiesen hinter der Bauernhauszeile ist das Dorf bis heute umgeben von einem Kranz an Obstbäumen, welcher sanft zwischen der Landschaft und der bäuerlichen Dorfstruktur vermittelt. Historische Luftaufnahmen von 1930 zeigen eindrücklich, dass dies nur noch Fragmente des ursprünglichen Baumbestands sind. Ähnlich eines Waldes schmiegten sich die Obstbäume um das Dorf.
Die Obstbäume um den Ortskern sind denn auch für das Ortsbild von Linn wichtige Elemente, welche erhalten bleiben und nach Möglichkeit durch zusätzliche Bäume angereichert werden sollten. Der Baumbestand hat an der sanften Einbettung des Dorfes in die Landschaft einen wichtigen Anteil.
Strassendorf entlang überkommunaler Wegverbindung
Der historische Ortskern mit dem kurzen Strassendorf ist hangseits nur in der Mitte bebaut. Trotzdem wirkt der sanft gekrümmte Gassenraum dank der steilen Wiesenborde als durchgehend geschlossen. Zusammen mit den teilweise zusammengebauten Bauernhäusern auf der anderen Strassenseite entsteht so das Bild einer dichten Zeilenbebauung. Als eigentliches Strassendorf wird Linn bereits in der Mitte des 18. Jahrhunderts beschrieben: «Die häuser in diesem dorff stehen sehr nahe an einander, und machen eine ordentliche gass …»
Strassendörfern sind dadurch charakterisiert, dass sich die Häuser traufständig entlang einer Strassenachse aufreihen. Häufig bestanden die Wegverbindungen bereits vor den Siedlungsstrukturen. Aussenstehende nehmen Linn heute als «Sackdorf» wahr, da die Wegverbindung durch das Dorf nach dem letzten Bauernhof in einer Schotterstrasse endet. Versucht man die Entstehungsgeschichte des Dorfes zu verstehen, stellt sich die Frage, wohin diese Strasse führt. Erschloss die Strasse primär die umliegenden Felder oder hatte diese auch eine überkommunale Bedeutung?
Im Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) ist aufgeführt, dass aufgrund der kirchlichen Beziehung zu Elfingen seit dem Mittelalter ein von Linn über Effingen führender Weg postuliert werden kann. Vor 1649 war Linn nach Elfingen kirchgenössig, dann wurde das Dorf «wegen beschwärlichen wegs» der Kirche Bözberg angegliedert. Es ist davon auszugehen, dass die im 16. Jahrhundert noch mit Landstrasse vermerkte Wegverbindung mit der Eröffnung der neuen Bözbergstrasse ab 1779 an Bedeutung verlor.
Dorfbildgerechter Strassenraum
Durch Linn führt eine schmale Strasse. Da über diese kein Durchgangsverkehr führt, wird die Strasse nur durch wenige Fahrzeuge befahren und im Ort ist es ruhig. Viele der Vorgärten vor den Bauernhäusern sind durch die Bewohnenden liebevoll mit reichhaltigem Blumenschmuck gepflegt. Der bäuerliche Strassenraum mit Vor- und Zwischenbereichen bestehend aus Bauerngärten, Vorplätzen, Miststöcken, Wiesenborden und Einzelbäumen konnte bis heute gut erhalten bleiben. Deren Wert kann für das Ortsbild nicht hoch genug eingestuft werden.
In den achtziger Jahren war die Idylle des Dorfes mit seinen schönen Vorgärten, welche den Reiz des Dorfes doch so ausmachen, in Gefahr und Teile der Bewohnerschaft waren beunruhigt. Die Dorfstrasse, beim Kanton als K478 registriert, sollte ausgebaut und an die zeitgemässen verkehrlichen Anforderungen ertüchtigt werden. Eine Sanierung der Strasse wurde zwar grundsätzlich durch den Gemeinderat erwünscht, aber nicht in dem geplanten Ausmass. Die Sorgen der Linner waren verständlich. Kurz vorher wurde die Strasse durch die Nachbargemeinde saniert. So lag ein Beispiel einer überdimensionierten Verkehrssanierung unmittelbar vor der Haustüre. Eine erste Studie welche dem Linner Gemeinderat vorgelegt wurde, ging in die gleiche Richtung. Demgemäss hätte die Strasse auf acht Meter Breite ausgebaut werden sollen. Dies obwohl die Strasse als Sackstrasse über keinen Durchfahrtsverkehr verfügt.
Als Reaktion auf diese Planungsabsicht hatte der Gemeinderat schriftlich seine Vorstellungen formuliert, dass die Strasse maximal fünf Meter breit, mit beiderseitigem Bankett von fünfzig Zentimetern und ohne Hartbelag auszuführen sei. Dabei wurde auch folgende Befürchtung ausgesprochen: «Wird die Strasse begradigt und ausgebaut, würden auch die Tempi höher. Bisher ist die Geschwindigkeit auf 40 km/h festgelegt, die schmale und kurvenreiche Strasse animiert an sich zu langsamer und vorsichtiger Fahrweise. Wird schnell gefahren, ist auch bald ein Trottoir fällig, und gerade dieses brauchen wir nicht. Der Gemeinderat wird auf seinen Vorstellungen beharren und die Bevölkerung ist bereit, dafür zu kämpfen.»
Gemäss dem Gemeinderat sollte die
neue Strasse nachfolgenden Grundsätzen genügen:
— menschengerecht
— dorf- / ortsbildgerecht
— verkehrsgerecht
Wie sich drei Jahre später zeigte, hatte sich die Gemeinde erfolgreich gewehrt. Nach dem ursprünglich überdimensionierten Projekt wurde nun vom einem modifizierten Projekt ausgegangen, welches keinen Ausbau mehr vorsah, sondern vielmehr eine Instandstellung. Die Fahrbahnbreiten wurden auf 4.50 bis 5.00 Meter beschränkt. Die bestehenden Gartenmauern sollten durch das Projekt nicht tangiert werden. Bei der Umsetzung wurde streng darauf geachtet, dass die gekiesten Hausvorplätze beibehalten wurden. Dort wo früher das Dorfschulhaus stand, wurde ein kleiner mit Hochstammbäumen bepflanzter Dorfplatz realisiert, dessen Fläche über die Strasse mit einer Bogenpflästerung ausgeführt wurde. Damit sollte die Platzwirkung zwischen Milchhüsli und Dorfbrunnen betont werden.
1988 feierte die Gemeinde die Eröffnung der frisch sanierten Strasse mit einem grossen Dorffest. Der damalige Regierungsrat Dr. Ulrich Siegrist liess dabei ausrichten, dass die Strasse ganz im Sinne des Baudirektors ausgebaut worden sei. Die Strassenraumgestaltung sei ein Beispiel qualitativen Strassenbaus, ohne Lineal und Computer sondern mit dem Auge gebaut. Ein anderer Vertreter des Baudepartements fügte an, dass der Kanton froh sei, dass das Ortsbild nicht verschandelt wurde. Er fügte an, dass es das erste Mal gewesen sei, dass im Kanton ein solch sanftes Strassenprojekt realisiert wurde und hoffte, es werde nicht bei diesem Beispiel bleiben.
Der Konflikt um die Strassensanierung von Linn zeigt exemplarisch die Bedeutung des Strassenbaus für das Ortsbild. Interessenskonflikte zwischen dem Erhalt des Ortsbilds, der Bedeutung des Strassenraums als Lebensraum und den Verkehrsanliegen prägen bis heute die Diskussionen bei Strassenprojektierungen. Dabei sind zumeist die Strassenplaner mit ihrem strikten Regelwerk durchsetzungsfähiger. Linn und andere Gemeinden haben jedoch gezeigt, dass sich mit Beharrlichkeit auf Seiten der Gemeinden dennoch gute Lösungen finden lassen.
Noch Optimierungspotential bietet die Gestaltung des Ortseingangs von Linn. Dieser wirkt mit der technisch geprägten Parkierung hinter der Linde und der abgesenkten Strasse am Siedlungseingang mit Mittellinie ins Dorf hinein noch wenig attraktiv.
Das Dorf Linn, eingebettet in den Aargauer Jura. Die letzten Sonnenstrahlen erreichen Linn am 25. Juni 2018 um 21:15 Uhr
Ortsbildschutz ist Knochenarbeit
Das Ortsbild setzt sich zusammen aus vielen Einzelteilen. Die Bauernhäuser, der Strassenraum mit seinen Gärten, Bäumen und Vorplätzen formen zusammen die Erscheinung des Dorfes. Die einzelnen baulichen Eingriffe sollen so ausgeführt werden, dass sich diese gut in das Ortsbild einfügen. Dabei soll die Summe der einzelnen baulichen Veränderungen nicht dazu führen, dass das Ortsbild schleichend an Wert verliert. Hierzu ist eine hochwertige Baukultur nötig. Entscheidendist dabei neben guten planerischen Grundlagen wie der Nutzungsplanung, dass die Bauvorhaben frühzeitig durch Sachverständige in Ortsbildfragen begleitetund geprüft werden. Findet der Dialog mit den Behörden bereits zu einem frühen Zeitpunkt statt, können im Gespräch zumeist gute und zweckmässige Lösungen sowohl für die Privaten wie auch die Ortsbildbelange gefunden werden. Ziel ist dabei, dass sich zweckmässige Lösungen mit einer hochwertigen Wohnqualität realisieren lassen.
Ansicht auf das Dorf Linn um 1960.
Zeitzeugen des bäuerlichen Ursprungs
1988 wurde das Ortsbild von Linn im neu veröffentlichten Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als national bedeutend eingestuft. Dem Ortsbildschutz wurde in Linn jedoch bereits vorher Beachtung geschenkt. So schrieb die Bauordnung von 1978 für die Dorfzone: «Alle Bauten müssen sich harmonisch ins Dorfbild einfügen».
Besondere Aktualität erhielt diese Bestimmung im Laufe der achtziger Jahre, als nach und nach Bauernhäuser von Zuzügern gekauft und grundlegend saniert wurden. 1982 äuffnete die Gemeinde Linn einen Ortsbildschutzfonds. Aus diesem wurden Beiträge an die Mehrkosten entrichtet, welche durch ortsbildschützerische Vorschriften entstanden sind. Der Fonds bestand aus Geldern aus einem Teil des Ortsbürgervermögens. Die Früchte dieser Arbeit sind bis heute erkennbar. Grössere Missgeschicke bei Bauvorhaben konnten vermieden werden. Die Gemeinde Linn verfügt über ein bemerkenswert gut erhaltenes Ortsbild, geprägt durch viele gut erhaltene originale Bauernhäuser.
Schaut die Fachperson jedoch auf den aktuell rechtskräftigen Zonenplan, stellt diese mit Erstaunen fest, dass kaum Gebäude in ihrer Substanz geschützt sind. Ausnahmen sind dabei nur das ehemalige Restaurant Linde, welches Ende der 1990er Jahre geschlossen wurde. Der heutige Eigentümer baute das in spätbiedermeierlicher Gestalt um 1900 gebaute Bauernhaus sorgfältig um. Nach der sorgfältigen Sanierung wurde das Gebäude auf Bestreben des Eigentümers unter kantonalen Denkmalschutz gestellt. Zusätzlich stehen zwei Gebäude unter kommunalem
Substanzschutz. Dazu gehört ein murales spätbiedermeierliches Bauernhaus mit korbbogigen Toröffnungen und ein Bauernhaus aus dem frühen 18. Jahrhundert mit spätbarock befenstertem Wohnteil. Alle anderen Bauernhäuser stehen heute unter Volumenschutz. Diese können theoretisch abgebrochen und in den bisherigen Aussenmassen durch Neubauten ersetzt werden. Dies ist zum Glück nur in wenigen Einzelfällen geschehen. Wohl auch weil viele der Eigentümer die Qualität der historischen Bauernhäuser zu schätzen wissen und von sich aus vom Erhalt der Bausubstanz ausgegangen sind. Jeder Ersatz eines originalen Bauernhauses schwächt das Ortsbild empfindlich. Die Gebäude sind Zeugen der bäuerlichen Vergangenheit und prägen das Ortsbild. Mit jedem Verlust geht ein Teil der Geschichte des Dorfes unwiderruflich verloren. Die alten Bauernhäuser zeigen alte Handwerks- und Bautraditionen. Deren Reichhaltigkeit gilt es möglichst umfassend zu erhalten.
Aus heutiger Perspektive ist der Volumenschutz für den Erhalt des Ortsbildes nicht mehr zeitgemäss. Im letzten Jahrzehnt wird denn auch aufgrund schlechter Erfahrungen mit dem Volumenschutz, dieses Instrument deutlich weniger angewendet und ersetzt mit Bestimmungen bei denen vom Erhalt der Bausubstanz auszugehen ist. Sachverständige in Ortsbildfragen empfehlen den Volumenschutz nur noch in Ausnahmesituationen.
Aus Tenn und Stall Wohnraum schaffen
Linn hat grob zusammengefasst zwei Grundtypen von Bauernhäusern. Da sind die «Fricktaler Bauernhäuser», welche in der Tradition der gemauerten Juragiebelhäuser mit muralem Wirtschaftsteil und korbbogigen Tenntoren realisiert wurden und die Bauernhäuser, deren Wirtschaftsteile auf der Traufseite in Holzständerbauweise ausgeführt sind.
Der Prozess von Pflege, Reparatur, Weiterbau und Umbau alter Häuser führt seit je zu Veränderungen und zu Weiterentwicklungen baulicher Lösungstypen und Grundmuster. Bei den meisten Gebäuden ist nicht das museale Einfrieren des Gebäudes gefordert, sondern dass das Objekt respekt- und massvoll an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden sollte. Dies wirkt sich nicht nur gestalterisch, sondern auch auf die Nutzung aus. Hier gilt es, Komfortstandards und technische Funktionen den Möglichkeiten des Hauses unterzuordnen. Bei Umbauten von Bauernhäusern sollen die Gliederung und Gestaltungsmerkmale der ehemaligen Ökonomiebereiche ablesbar bleiben. Neue Fensteröffnungen sind dementsprechend zurückhaltend in die Fassaden zu integrieren.
Die meisten Bauernhäuser verfügen über stattliche innere Nutzungsreserven. Die Bauernhäuser haben grosse Bauvolumen und stehen zumeist eng beieinander und nah an der Strasse. Trotzdem ist die Einwohnerdichte im Ortskern von Linn ähnlich gering, wie in kleinmassstäblichen Einfamilienhausquartieren. Dies liegt daran, dass in vielen Bauernhäusern sowohl die Wirtschaftsteile wie auch die Dachgeschosse nicht ausgebaut sind. Dies obwohl die Scheunen in den meisten Bauernhäusern nicht mehr durch die Landwirtschaft genutzt werden. Es liegt somit im Ortskern ein Potential zur Innenentwicklung brach, ohne dass zusätzliche Bauvolumen nötig wären.
Viele Beispiele von Ausbauten ehemaliger Ökonomiebereiche zeigen, dass hier hochattraktiver zeitgenössischer Wohnraum realisierbar ist. Bei diesen raumplanerisch durchaus gewünschten inneren Flächenerweiterungen gilt es jedoch zu beachten, dass Wohnflächenerweiterungen zu einem zusätzlichen Bedarf an Parkplätzen führen. In solchen Fällen ist für die Flächenerweiterung eine wichtige Voraussetzung, dass die zusätzlichen Parkplätze nicht zu einer Beeinträchtigung des Ortsbilds führen. Hier gilt es prioritär Lösungen für die Parkierung innerhalb der bestehenden Bauvolumen zu suchen.
Quellen: Aargauer Tagblatt: Linn – Strassenausbau darf Ortsbild nicht zerstören. 1982 / Aargauer Woche: Intrigenspiel rund um die Dorfbeiz. 1989 / Aargauer Zeitung: Keine zweite Bautiefe im Strassendorf. 1997 / Badener Tagblatt: Linn darf nicht zu Tode saniert werden. 1982 Badener Tagblatt: Dorfcharakter und dörfliche Struktur von Linn erhalten. 1984 / Badener Tagblatt: Dorfgerechter, sanfter Ausbau der Linner Dorfstrasse. 1985 / Badener Tagblatt: Linner Strassenausbau – den menschlichen Massstab angepasst. Grosses Dorffest als Abschluss eines Projektes mit langer Vorgeschichte. 1988 / Badener Tagblatt: Harmonische Entwicklung des Dorfes gewährleisten. 1988 / Badener Tagblatt: Jetzt zählt Linn wieder über 100 Einwohner. 1989 / Badener Tagblatt: «Duell» Gallenkirch mit Linn – kleinste Gemeinden zählen je 100 Seelen. 1990 / Badener Tagblatt: Linn und Gallenkirch erhalten Buslinie. 1988 / Brugger Tagblatt: Linn – Dorfstrasse wird instandgestellt. 1985